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Arbeitgeberzuschuss

Der deutsche Staat unterstützt in unterschiedlicher Form Sparleistungen von Privatpersonen. Die verbreitetsten Förderangebote sind die Riester-Rente sowie die Rürup-Rente als dritte Säule der Rentenversicherung.

Weniger bekannt sind die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Arbeitnehmersparzulage mit bis zu 122,30 Euro im Jahr vom Staat gefördert werden. Es gibt mehrere Bedingungen, um in den Genuss dieses Zuschusses zu kommen:

Erstens muss man zum Kreis der Anspruchsberechtigten auf VL zählen. Dies sind Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Berufssoldaten sowie Richter. Auch Teilzeitbeschäftige gehören dazu, allerdings entsprechend der Arbeitszeit nur anteilig.

Zweitens bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers zu VL, da er die Sparraten überweisen muss. In einigen Branchen wie im Öffentlichen Dienst oder in der Metall- und Elektroindustrie ist dies zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Fehlt eine tarifvertragliche Regelung, können Beschäftigte VL individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln.

Drittens muss ein VL-Sparplan abgeschlossen und dieser Vertrag dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Viertens muss ein VL-Sparplan gewählt sein, der mit der Arbeitnehmersparzulage bezuschusst wird: Aktienfondssparpläne, Bausparverträge, auch die Tilgung von Bausparverträgen sind förderungsfähig. Ein Bausparvertrag, der mit einem attraktiven Guthabenszins aufwartet, ist eine sehr gute Möglichkeit seine vermögenswirksame Leistungen anlegen zu können. Hier kann unter bestimmten, ausser der Arbeitnehmersparzulage, auch noch die sogenannte Wohnungsbauprämie angefordert werden, wenn eigene Zahlungen in den Bausparvertrag erfolgen und bestimmte Einkommensgrenzen, auch hier, nicht überschritten werden.

Und fünftens dürfen Beschäftigte bestimmte Einkommensgrenzen, 20 000 Euro für Alleinstehende, 40 000 für Ehepaare, nicht überschreiten.

Ob der Arbeitgeber einen Teil der Sparrate übernimmt, ist zwischen den Tarifpartnern bzw. zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dessen Chef verhandelbar. Sofern dies der Fall ist, sind VL auch ohne Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss attraktiv.